Das RKI (= Robert Koch Institut) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und Prävention. Es berät die zuständigen Ministerien und wirkt bei der Einführung von Normen und Standards mit.
Die RKI Liste ist eine vom RKI veröffentlichte Liste von Desinfektionsmitteln bzw. -verfahren, die bei behördlich angeordneten Entseuchungen nach § 18 des Infektionsschutzgesetzes zum Einsatz kommt und vom Robert Koch-Institut (RKI) auf Wirksamkeit sowie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. vom Umweltbundesamt (UBA) auf Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt geprüft wurde.
Zwischen der Desinfektionsmittel-Liste des RKI und der – in erster Linie auf die laufende Desinfektion ausgerichteten – Desinfektionsmittel- Liste des VAH bestehen erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Prüfungsanforderungen sowie die in der Praxis anzuwendenden Konzentrationen und Einwirkzeiten der Produkte, insbesondere in den Angaben zur Flächen- und Instrumentendesinfektion.
Zur Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren.